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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nachhilfe und Sprachunterricht:

§1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Unternehmen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich Sprachunterricht, Sprachkurse und Nachhilfe.
§3 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen durchzuführen.
§4 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Nachhilfe und Sprachkurse in Wien, Niederösterreich und Burgenland angebotenen Dienstleistungen. Mit (telefonischer) Buchung eines Termines werden diese anerkannt. Die Anmeldung ist jederzeit möglich.
§5 Unterrichtsdauer: Eine Unterrichtseinheit (Stunde) des Nachhilfeunterrichts, bzw. Sprachkurses beträgt 55 Minuten.
§6 Stornierungsbedingungen: Bei Stornierung eines gebuchten Blocks (Nachhilfe oder Sprachkurse) werden 50% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
§7 Bei Stornierung einer Einzel- oder Doppelstunde wird kein Betrag in Rechnung gestellt, wenn die Stornierung mindestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin stattfindet. Bei Stornierung einen Tag davor oder am selben Tag wird der volle Betrag verrechnet. Eine Ausnahme bietet ein Krankheitsfall. Bei Erkrankung des Schülers, welche mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen wird, wird der stornierte Termin nicht verrechnet. Wird seitens des Dienstleisters ein Termin storniert, so wird dieser ohne weitere Kosten nachgeholt. Hierfür wird umgehend ein Ersatztermin vereinbart.
§8 Zahlung: Die Bezahlung des Nachhilfeunterrichts, bzw. Sprachunterrichts erfolgt in Bar direkt nach dem Termin. Sollte dies nicht erfolgen, so ist die Zahlung ohne Aufforderung beim Folgetermin zu leisten.
§9 Erfolgsgarantie und Beanstandungen: Im Zentrum des Bemühens stehen der Lernerfolg und der positive Abschluss des Semesters/Schuljahres. Da der Lernerfolg jedoch nicht nur vom Lehrer abhängig ist, sondern vielmehr vom Schüler, kann der Dienstleister für schlechte schulische Leistungen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es ist keine Rückerstattung von Beträgen möglich.
§10 Es gilt Österreichisches Recht, Gerichtsstand Neulengbach
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